Weiterbildungsförderung

Weiterbildungsförderung: Finanzspritze für den beruflichen Erfolg

Die berufliche Weiterbildung ist für Hi(gh) Potentials des Gesundheits- und Sozialwesens ein unverzichtbarer Baustein auf dem Karriereweg. Zusatzqualifikationen sind zumeist notwendig, um in leitende Positionen zu gelangen oder neue Felder zu erschließen. Wer arbeitssuchend ist oder wem eine baldige Arbeitslosigkeit bevorsteht, kann wiederum durch Weiterbildung die eigenen Qualifikationen erweitern und seine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigern. 

Die Weiterbildungsförderung ist dabei eine der drängendsten Fragen, und es existieren diverse Finanzierungmöglichkeiten. Die Modelle richten sich dabei an unterschiedliche Zielgruppen, und es gilt, die passende Maßnahme für sich zu finden. 
Die Agentur für Arbeit bietet Unterstützung an in Form des sogenannten Bildungsgutscheins für Arbeitssuchende und Menschen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Wer den Bildungsgutschein als Weiterbildungsförderung nutzen möchte, muss darauf achten, dass die ausgewählte Weiterbildung und die Bildungseinrichtung für eine solche Förderung zugelassen sind. Der Gutschein wird nur für das jeweilige Bildungsziel, die entsprechende Dauer des Lehrgangs und einen regionalen Geltungsbereich gewährt. Der Bildungsgutschein deckt sowohl die gesamten Kosten für die Maßnahme ab als auch eventuelle Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Auch für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung erfolgt zudem die Zahlung des Arbeitslosengeldes. Menschen, die sich noch in einem Arbeitsverhältnis befinden, dürfen den Bildungsgutschein ebenfalls nutzen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass ihre Beschäftigung befristet ist und ihnen im Anschluss die Arbeitslosigkeit droht.

Förderung durch die Bildungsprämie

Hi(gh) Potentials, die hoch hinauswollen, müssen häufig viel Geld aufbringen, um die angestrebte Zusatzqualifikation zu finanzieren. Die Bildungsprämie ist eine Weiterbildungsförderung der Bundesregierung, die sich speziell an Menschen mit einem geringen Einkommen richtet. Gefördert wird eine sogenannte berufsbezogene Weiterbildung: Die Maßnahme muss somit relevant für die aktuelle oder für eine geplante neue Tätigkeit sein. Ausgezahlt wird sie in Form eines Gutscheinsystems. 

Es gibt folgende Varianten der Bildungsprämie:

  • Den Prämiengutschein (hier übernimmt der Staat 50 Prozent der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro)
  • Den Spargutschein (erlaubt die vorzeitige Entnahme eines angesparten Guthabens aus einer mit Arbeitnehmer-Sparzulage geförderterten Ersparnis)

Auch eine Kombination beider Gutscheine ist denkbar. Wer von dieser Weiterbildungsförderung profitieren möchte, muss eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche nachweisen oder sich alternativ in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Neben Präsenzlehrgängen sind auch Fernstudiengänge möglich. Die wichtigste Voraussetzung ist jedoch, dass man nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr verdient. Für Verheiratete gilt, dass das Jahreseinkommen von beiden Ehepartnern 40.000 Euro nicht übersteigen darf. 

Für den Wiedereinstieg durch den AVGS fördern lassen

Eine weitere Möglichkeit der Weiterbildungsförderung ist der sogenannte Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Dieser richtet sich an Menschen, die wieder ins Berufsleben einsteigen. Das betrifft Arbeitslose genau wie Hi(gh) Potentials, die nach einer längeren Pause wieder durchstarten möchten beziehungsweise eine berufliche Umorientierung anstreben. Das kann der Erwerb neuer Kenntnisse sein oder auch der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Finanziert werden in erster Linien Coachings – in Form von Bewerbungstrainings oder Unterstützung bei der Jobsuche. Ob diese Finanzierungshilfe infrage kommt, muss im persönlichen Gespräch mit einem Berater der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters abgeklärt werden. Es besteht kein Anspruch auf den AVGS, sondern die Förderung ist eine Ermessensleistung. Der Zuschuss beträgt in der Regel 2.000 Euro. 

Viele Arbeitgeber finanzieren Weiterbildungen

Gängig für erfolgreiche Talente im Gesundheits- oder Sozialwesen sind berufliche Zusatzqualifikationen, die dazu befähigen, neue Aufgaben und mehr Verantwortung zu übernehmen. Um den Weg für die Karriere zu ebnen, gibt es als Weiterbildungsförderung das Aufstiegs-BAföG. Das Angebot richtet sich an Hi(gh) Potentials mit Berufserfahrung, unter Umständen kann es auch an Studienabsolventen oder -abbrecher gezahlt werden. Eine Altersgrenze für das Aufstiegs-BAföG existiert nicht. Die Förderung ist möglich für über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse, und finanziert die Weiterbildung sowie bei Bedarf die Lebenshaltungskosten. Die Fördersumme wird individuell berechnet, beläuft sich jedoch auf maximal 15.000 Euro. Diese BAföG-Form besteht teilweise aus staatlichen Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, teilweise handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen. 

Insbesondere im Pflegebereich ist Weiterbildungsförderung auch im Interesse des Arbeitgebers. Der Fachkräftemangel in Führungs- und Managementpositionen ist groß. Nicht selten finanzieren Einrichtungen die Weiterbildungen für herausragende Angestellte, um sie später in hauseigenen Stellen einzusetzen. Daher ist es als Gesundheits- oder Sozialtalent ratsam, im Gespräch über die Weiterbildung mit dem Arbeitgeber auch das Thema der finanziellen Unterstützung anzusprechen.

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