Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK): Beste Chancen für Hi(gh) Potentials

Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) tragen Verantwortung für die Organisation und Steuerung betriebswirtschaftlicher Vorgänge einer Einrichtung. Darüber hinaus sind sie für die Bereiche Personal, Kundenmanagement und Sozialmarketing zuständig. Auf diese Aufgaben bereitet sie die Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen mit IHK-Prüfung vor. Der Lehrplan ist breit und interdisziplinär gestaltet, um auf die vielseitige Tätigkeit in den unterschiedlichsten Arten von Institutionen vorzubereiten. 

IHK-geprüfte Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen können Managementaufgaben in zahlreichen Einrichtungen bekleiden, wie zum Beispiel in

  • Kliniken und Krankenhäusern
  • Rehakliniken
  • Pflegeheimen und Seniorenresidenzen
  • Kindertagesstätten
  • Jugend- oder Mutter-Kind-Heimen
  • Rettungsdiensten
  • Gesundheitsämtern (bei Städten und Kommunen)
  • Sozialversicherungsträgern
  • Organisationen der freien Wohlfahrtspflege (etwa Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutscher Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz oder Diakonie)

Je nach Einrichtung können die Arbeitsschwerpunkte variieren. So ist etwa eine Karriere in einer Personalabteilung oder im Projektmanagement möglich, im Qualitätsmanagement, im Controlling sowie im Marketing und in der Öffentlichkeitsarbeit. Thematisch setzt sich die Weiterbildung aus folgenden Elementen zusammen: 

  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Führen von Personal
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Typische Module eines Kurses sind:

  • Einsatz von Organisationskonzepten
  • Strategien zur Steigerung der Markt- und Innovationsfähigkeit
  • Durchführung interner Audits
  • Organisation und Formung von Teams
  • Steuerung von Kommunikationsprozessen
  • Internes und externes Rechnungswesen
  • Controlling
  • Finanz- und Investitionsplanung
  • Rechtliche Bestimmungen
  • Ermittlung des Personalbedarfs und Planung des Personaleinsatzes
  • Personalentwicklung und -förderung
  • Planung und Realisierung von Marketingmaßnahmen

Voraussetzungen für die Fachwirt-Weiterbildung

Die Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) diente ursprünglich als Aufstiegsqualifikation für Kaufleute beziehungsweise Verwaltungsfachangestellte im Gesundheitswesen. Inzwischen steht sie auch anderen Berufsgruppen offen, nicht zuletzt aufgrund des Fachkräftemangels in diesem Sektor. So absolvieren beispielsweise Erzieher oder Pflegekräfte den Lehrgang zum Fachwirt, um sich von der betreuenden oder pflegerischen Tätigkeit wegzubewegen und stattdessen im Management „hinter den Kulissen“ zu arbeiten und Karriere zu machen.
Für die Teilnahme an der Weiterbildung muss mindestens eine der folgenden Qualifikationen erfüllt werden:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung aus dem medizinischen, kaufmännischen, verwaltenden oder handwerklichen Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens sowie eine anschließende, passende berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr
  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen sowie eine mindestens einjährigen Berufspraxis
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine anschließende, passende berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren
  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem sonstigen kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichem Beruf mit einer anschließenden, mindestens zweijährigen Berufspraxis im Gesundheits- und Sozialwesen
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Gesundheits- und Sozialwesen

Ob die eigene Qualifikation ausreicht, lässt sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachfragen. Die IHK bieten auch Beratungen speziell zu diesem Weiterbildungsangebot an. Weitere Voraussetzungen, die eher die Persönlichkeit und die Interessen betreffen, sind: 

  • Verständnis für Zahlen
  • Interesse an den betriebswirtschaftlichen Vorgängen in einer Einrichtung des Sozial- und Gesundheitssektors
  • Organisationsgeschick
  • Kommunikationstalent
  • Sorgfalt sowie die Fähigkeit, den Überblick zu behalten

Umfangreiche Prüfung der IHK

Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) sieht vor, dass die Lehrgänge für die Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen mindestens 600 Stunden Unterricht umfassen. Dabei liegt es im Ermessen der Anbieter, wie diese verteilt werden: Kurse sind in Vollzeit möglich, aber auch berufsbegleitend sowie als Online-Fernstudium, bei dem sich die Module unabhängig von Ort und Zeit abrufen lassen. Im Anschluss erhalten die Teilnehmer ein institutsinternes Zertifikat. Doch um sich „Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“ nennen zu dürfen, muss noch die Prüfung der Industrie- und Handelskammer bestanden werden, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Die schriftlichen Aufgaben umfassen Fragestellungen zu den Weiterbildungsinhalten sowie betriebliche Fallbeispiele, die bearbeitet werden. Die anschließende mündliche Prüfung beinhaltet eine zehnminütige Präsentation und ein 20-minütiges Fachgespräch. 

Anerkennung der Weiterbildung zum Fachwirt

Der IHK-Fachwirt ist auf dem deutschen Arbeitsmarkt, aber auch in Österreich und der Schweiz sehr angesehen, daher sind die Karrierechancen ausgezeichnet. Fachwirte werden mit dieser Qualifikation in manchen Bundesländern sogar zu einem Studium zugelassen. Einige Institute werben damit, dass der IHK-Fachwirt so viel gilt wie ein industrieller Meister oder gar ein Bachelor-Abschluss. Das ist allerdings nicht der Fall, denn IHK-zertifizierte Abschlüsse sind nicht mit den international anerkannten Studienabschlüssen gleichzusetzen.

Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen lohnt sich immer!

Weiterbildung ist ein Sprungbrett für Hi(gh) Potentials der Gesundheits- und Sozialberufe und eine Möglichkeit, in Führungspositionen zu gelangen. Bezahlt werden muss sie entweder selbst, oder man bittet den Arbeitgeber um die entsprechende Förderung. Manche Träger verlangen sogar die regelmäßige Weiterbildung des Personals. In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer das Vorhaben unterstützen, etwa durch bezahlte Freistellung vom Dienst. Die kann auf Anfrage auch dann gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer selbst den Wunsch äußert, sich in einem bestimmten Bereich schulen zu lassen – denn die Einrichtung kann ja potentiell davon profitieren. 

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