Weiterbildung Qualitätsmanagement Pflege

Weiterbildung Qualitätsmanagement Pflege: Gesundheitstalente halten Standards hoch

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste sind seit 2002 gesetzlich zu einem umfänglichen, einrichtungsinternen Qualitätsmanagement verpflichtet. So hat sich ein spannendes Berufsfeld für Hi(gh) Potentials des Gesundheitswesens ergeben. Wer Qualitätsmanager werden möchte, muss zunächst eine entsprechende Weiterbildung absolvieren. 

Pflegeeinrichtungen profitieren von einem gut funktionierenden Qualitätsmanagementsystem (QMS). Es bietet neben einer erhöhten Sicherheit auch einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil. Bestimmte Zertifizierungen sind ein Aushängeschild für das jeweilige Haus. Im Pflegebereich weit verbreitet ist etwa die Norm ISO 9001. Sie enthält einen Anforderungskatalog, den es zu erfüllen gilt. Für eine Zertifizierung werden meist folgende Felder vom medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft: 

  • Gebäude
  • Organisation
  • Pflege
  • Soziale Betreuung
  • Hauswirtschaft

Qualitätsmanagement-Weiterbildung vermittelt Know-how

Mitarbeiter mit spezifischem Fachwissen werden für die vielfältigen Aufgaben des QM gebraucht. Fachkräfte, die mit dem Qualitätsmanagement einer Einrichtung betraut sind, verbessern und strukturieren deren Prozesse und planen den effizienten Einsatz von Ressourcen. 
Eine Weiterbildung zum Qualitätsmanagementbeauftragten – kurz: Qualitätsbeauftragten – vermittelt das benötigte Know-how. Die Teilnehmer lernen, ein unternehmensspezifisches QMS sowie ein QM-Regelwerk für den Arbeitgeber zu erstellen. Sowohl Neueinsteiger als auch Hi(gh) Potentials mit ersten Erfahrungen im Qualitätsmanagement-Gebiet können sich für die Weiterbildung qualifizieren.

Zwar gibt es keine einheitliche Weiterbildung im Pflege-Qualitätsmanagement, aber zumeist sind die Lehrgänge sehr ähnlich aufgebaut. Die wichtigsten Themen der Kurse sind: 

  • Grundlagen des Qualitätsmanagements
  • Aufbau und Einrichtung eines QM-Systems
  • Dokumentationsanforderungen
  • Überwachung und Messung von Prozessen
  • Zufriedenheitsabfragen
  • Datenerhebungsverfahren
  • Werkzeuge zur Qualitätsverbesserung
  • Betriebliches Vorschlagswesen und Benchmarking
  • Qualitätszirkel
  • Kommunikations- und Moderationstechniken
  • Korrekturmaßnahmen
  • Vorbeugemaßnahmen
  • Fehler-, Möglichkeits- und Einfluss-Analyse
  • Managementbewertung
  • Projektmanagement

Worin sich die unterschiedlichen Angebote unterscheiden, sind die jeweiligen Anforderungen, die das Managementsystem erfüllen muss. Nicht in jedem Kurs wird in gleichem Maße auf die verschiedenen Normen eingegangen. 

Anforderungen für den Lehrgang als QM-Beauftragter

Wer das Berufsziel Qualitätsbeauftragter anstrebt und die entsprechende Weiterbildung absolvieren möchte, muss als Grundvoraussetzung eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft vorweisen können. Doch da es sich um eine anspruchsvolle Management-Tätigkeit handelt, werden mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung verlangt. Bestenfalls hat der Teilnehmer bereits in einer leitenden Position gearbeitet. Doch nicht nur die formale Qualifikation ist wichtig, denn für den Traumjob als Qualitätsmanager sollte man aus einem bestimmten Holz geschnitzt sein. Wer die Prozesse und die Qualität einer Einrichtung überwacht, muss zum Beispiel überaus sorgfältig sein und viel Fleiß mitbringen, um stets auf dem aktuellen Wissensstand zu sein. Selbstbewusstsein und Führungskompetenz sind ebenfalls gefragt, da der Job auch beinhaltet, Mitarbeitern Anweisungen zu geben. Organisatorisches Geschick und psychologisches Gespür sind bei diesem Beruf daher wichtige Fähigkeiten.

Die Weiterbildung zum QM-Beauftragten erfolgt fast immer berufsbegleitend. Die meisten Lehrgänge orientieren sich an dem Modell, zehn Seminartage durchzuführen, die innerhalb von drei bis vier Monaten abgehalten werden. Neben den theoretischen Inhalten wird von den Teilnehmern zudem ein Praxisprojekt erarbeitet, welches sie am Ende der Weiterbildung innerhalb eines Kolloquiums vorstellen. 

Die Anerkennung der Kurse

Obwohl es Qualitätsmanagementnormen gibt und diese in den Kursen erlernt werden, gibt es keine vorgeschriebene Regelung zu Inhalten und Ablauf der Lehrgänge. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Weiterbildung also kein staatliches, sondern ein institutsspezifisches Zertifikat. Einen anerkannten Abschluss in Qualitätsmanagement kann man zudem über die IHK erwerben – jedoch sind diese Weiterbildungen nicht auf die Pflegebranche spezialisiert.

Care-Profis starten durch mit Weiterbildungen

Weiterbildung ist ein Sprungbrett für Hi(gh) Potentials der Gesundheits- und Sozialberufe und eine Möglichkeit, in Führungspositionen zu gelangen. Die Chancen sind zahlreich: So ist die staatliche Förderung der individuellen beruflichen Weiterbildung deutlich verbessert worden – etwa durch die Weiterbildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit oder individuelle Finanzierungsprogramme der einzelnen Bundesländer.

Bezahlt werden muss die Weiterbildung ansonsten entweder selbst, oder man bittet den Arbeitgeber um die entsprechende Förderung. Manche Träger verlangen sogar die regelmäßige Weiterbildung des Personals. In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer das Vorhaben unterstützen, etwa durch bezahlte Freistellung vom Dienst. Die kann auf Anfrage auch dann gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer selbst den Wunsch äußert, sich in einem bestimmten Bereich schulen zu lassen – denn die Einrichtung kann ja potentiell davon profitieren. 

Wer auf der Suche nach einem Arbeitgeber ist, der Weiterbildung fördert, wendet sich am besten an die Karriereplattform Care Potentials. Unsere persönlichen Berater nehmen Ihre konkreten Jobvorstellungen auf und bieten Stellen an, die perfekt passen und die Karriere beflügeln. 

Care Potentials hat die Traumjobs mit Weiterbildungschancen! 

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*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.