Urlaub

Urlaub: Gesetzlich vorgeschriebene Auszeiten vom Job

Hi(gh) Potentials des Gesundheits- und Sozialwesens arbeiten in erfüllenden, aber auch ausgesprochen fordernden Berufen. Umso wichtiger ist es, Erholungsphasen in Form von Urlaub einzulegen. 

Jedem Arbeitnehmer steht Urlaub zu. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Urlaubsanspruch, den Jahresurlaub und dessen Dauer sowie den Mindesturlaub. 1963 wurde das Gesetz verabschiedet und ergänzte die bis dahin geltenden Einzelabsprachen, die zwischen den Tarifparteien für jede Branche und jedes Land bestanden hatten. Diese Einzelvereinbarungen können immer noch als Anpassung genutzt werden, das heißt, in Tarif- oder Arbeitsverträgen dürfen weitere Regelungen zum Urlaubsrecht stehen. Das Bundesurlaubsgesetz gibt allerdings die Mindestanforderung vor. 

Laut BurlG haben folgende Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub: 

  • Arbeiter
  • Angestellte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Trainees oder Volontäre 
  • Zeitarbeitskräfte
  • arbeitnehmerähnliche Personen (wie beispielsweise freie Mitarbeiter, sofern sie von dem Unternehmen wirtschaftlich abhängig sind)

Während des Urlaubs wird stets das volle Gehalt gezahlt. Bittet ein Mitarbeiter allerdings um Freistellung, so greift eine Sonderregelung. Gewöhnlich erhält die Person dann keinen Lohn während ihrer Beurlaubung. 

Urlaubsplanung: So setzt sich der Anspruch zusammen

Das Bundesurlaubsgesetz regelt nicht nur, welche Arbeitnehmergruppen Anspruch auf die bezahlte Auszeit haben, sondern auch die Länge des Urlaubs. Er darf nicht zu kurz sein und der Arbeitgeber darf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch nicht unterschreiten. Steht also solch ein Passus im Arbeitsvertrag, so hat er keine Gültigkeit. Wie viel einem pro Jahr zusteht, lässt sich anhand einer simplen Berechnung ermitteln: Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 4. So ergibt sich zum Beispiel bei einer Fünf-Tage-Woche ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 20 Werktagen Urlaub (5 Arbeitstage x 4). Bei einer Vier-Tage-Woche sind es 16 Werktage (4 Arbeitstage x 4). 

Sonderregelungen gelten für besonders schützenswerte Arbeitnehmer, gewöhnlich Jugendliche unter 18 Jahren, welche unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen. Ihnen steht je nach Alter mehr Urlaub zu als volljährigen Mitarbeitern. Eine ähnliche Regelung gilt für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Bei körperlich besonders anstrengenden Tätigkeiten erhalten Beschäftigte über 50 Jahre bisweilen zusätzliche Urlaubstage. Solche Anträge werden individuell von Arbeitsgerichten entschieden. 

Generell orientiert sich der gesetzliche Urlaubsanspruch zudem an der Dauer der Betriebszugehörigkeit. So heißt es in Paragraf 4 des Bundesurlaubsgesetzes: „Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“ Eine „Urlaubssperre“, wie sie im Volksmund oft genannt wird, herrscht zwar nicht und es besteht auch während dieser Warteperiode ein anteiliger Anspruch. Dennoch verzichten die meisten neuen Mitarbeiter darauf, diesen zu nutzen – einerseits, um sich die Zeit aufzusparen und andererseits, um keinen schlechten Eindruck zu machen. Pro vollem Monat Betriebszugehörigkeit erwirbt der Angestellte ein Zwölftel seines Jahresurlaubs. Auch dafür gibt es eine Faustregel: Die Anzahl der Urlaubstage insgesamt geteilt durch 12 Monate. Jemand mit 20 Urlaubstagen pro Jahr erhält pro Monat also einen Anspruch auf 1,66 Tage.

Talente der Pflegebranche erhalten mehr Mindesturlaub

Mit der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) hat der Gesetzgeber einen neuen Mindesturlaub für Menschen in Pflegeberufen eingeführt. Während bis 2020 der Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer vier Wochen betrug, wird seit 2021 in der Pflege bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche ein weiterer Urlaubstag gewährt. Die Regelung ist jedoch nicht unumstritten, da der Anspruch nur für Pflege-Beschäftigte mit gesetzlichem Mindesturlaub gilt. Darüber hinaus gehende tarifliche oder arbeitsvertragliche Urlaubsansprüche bleiben davon unberührt – hier werden keine zusätzlichen Erholungstage gewährt.

Traumjobs mit Traumurlaub inklusive? Das gibt es bei Care Potentials!

Als Fach- oder Führungskraft im Gesundheits- und Sozialwesen sind Sie heiß begehrt, das wissen Sie sicherlich. Aber Sie möchten natürlich die passende Stelle finden – gesunde Work-Life-Balance und großzügige Urlaubsregelung inklusive. Der Vermittlungsprofi Care Potentials unterstützt und berät Sie bei Ihrer Suche nach dem idealen Traumjob mit Ihren Wunschkonditionen. Dabei profitieren Sie von unseren Kontakten und teils unveröffentlichten Vakanzen ebenso wie von der jahrelangen Erfahrung, die wir bei Care Potentials mitbringen. Sagen Sie uns, was Sie während des Bewerbungsprozesses brauchen – und wir sind für Sie da. Mit absoluter Diskretion und professionellem Geschick finden wir Ihr persönliches Perfect Match. Melden Sie sich einfach auf dem Portal von Care Potentials an oder mailen uns Ihre Bewerbungsunterlagen. Alles andere übernehmen wir. Beginnen Sie noch heute, Ihre eigene Erfolgsgeschichte zu schreiben – mit Care Potentials an Ihrer Seite!

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.