Schichtdienst

Schichtdienst: Arbeiten zu wechselnden Zeiten

Schichtdienst gehört in den Berufsgruppen des Gesundheits- und Sozialwesens zum beruflichen Alltag. Etwa im Pflegesektor oder in der Sozialarbeit müssen sich Hi(gh) Potentials darauf einstellen, zu unterschiedlichen Tages- oder Nachtzeiten tätig zu sein. Das strengt an, lässt sich aber bei der Betreuung von Menschen nicht anders regeln. 

Schichtdienst bezeichnet in der Wirtschaft ein Modell, bei dem verschiedene Arbeitnehmer nach einem ausgearbeiteten Plan zeitversetzt nacheinander an einer Arbeitsstätte eingesetzt werden. Schichtdienst wird durchgeführt, wenn eine Organisation, ein Unternehmen oder eine Einrichtung in einem Feld operiert, in dem länger als die übliche Tagesarbeitszeit Tätigkeiten notwendig sind. Dazu gehören etwa auch Bereitschaftsdienst, das heißt, Beschäftigte müssen für Notfälle spontan zur Verfügung stehen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird der nächtliche Anteil des Schichtdienstes Nachtdienst genannt. Zudem gibt es die Bezeichnungen Frühdienst, der früh am morgen beginnt, sowie Spätdienst, der beispielsweise mittags oder nachmittags beginnt und in den Abend reicht. Zudem werden folgende Arten des Schichtdienstes unterschieden: 

  • Nicht kontinuierliche Schichtarbeit bedeutet die Unterbrechung der Arbeitszeit am Ende es Arbeitstages, gewöhnlich bei einem Zweischichtbetrieb mit Früh- und Spätschicht 
  • Kontinuierliche Schichtarbeit bedeutet, wenn rund um die Uhr, also auch in einer Nachtschicht, gearbeitet wird

Gesetzliche Rahmenbedingungen von Schichtarbeit

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Bedingungen, an die sich bei der Schichtplanung gehalten werden muss, wie folgt: 

  • Die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden muss eingehalten werden (täglich nicht mehr als 10 Stunden).
  • Die Pausen während der Arbeitszeit von insgesamt 30 Minuten (ab 6 Arbeitsstunden) beziehungsweise 45 Minuten (ab 9 Arbeitsstunden) müssen gewährleistet sein.
  • Nach Arbeitsende muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden.
  • Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

Schichtdienst in der Pflege 

Schichtdienst ist ausgesprochen anstrengend, sowohl körperlich als auch geistig und seelisch. Da Patienten rund um die Uhr betreut werden müssen, hinterfragen Talente des Pflegewesens diese Praxis selten. Dennoch gibt es Alternativen und Wege aus der Schichtarbeit – auch dann, wenn man weiter im pflegerischen Bereich tätig sein möchte. So ist es zum Beispiel möglich, in einer Einrichtung betriebsintern die Position zu wechseln. Bereiche, in denen Schichtdienst unüblich ist, sind etwa die Funktionsdienste wie Endeskopie oder Dialyse. Auch, wer für ambulante Pflegedienste oder eine Tagespflege arbeitet, kann sich seine Arbeitszeiten oftmals flexibler gestalten. Nicht selten ist es bei ambulante Pflegediensten der Fall, dass man die Wochenende frei hat, da sich dann Verwandte des Patienten um dessen Pflege kümmern können. Des Weiteren besteht die Option, in einer Facharztpraxis oder als Prüfer beziehungswiese Kodierkraft für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen die unregelmäßigen Arbeitszeiten zu vermeiden. 

Weitere Qualifikationen führen aus der Schichtarbeit

Grundsätzlich sind auch Weiterbildungen geeignete Wege aus dem Korsett des Schichtdienstes. Einige Positionswechsel sind ohne eine erneute oder weitere Ausbildung, Fort- oder Weiterbildung möglich – andere jedoch schon. Dazu gehören beispielsweise: 

  • Weiterbildung zur arbeitsmedizinischen Assistenz: Als arbeitsmedizinische Assistenz unterstützt man Betriebs- und Werksärzte bei Aufgaben der arbeitsmedizinischen Beratung, Prävention und Versorgung
  • Weiterbildung zur Abteilungsleitung in der Pflege: Als Abteilungsleitung arbeitet man meist im Regeldienst und nicht im Schichtdienst
  • Bei einem entsprechenden Bildungsabschluss besteht die Möglichkeit eines weiterführenden Studiums im Bereich Pflegewissenschaften oder im Pflegemanagement. Anschließend kann man eine leitende Position etwa im Pflegemanagement einnehmen oder als Stationsleitung.
  • Umschulung zum Pflegeberater: Anschließend kann bei Krankenkassen oder berufsspezifischen Beratungsstellen gearbeitet werden

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