Rehabilitation

Fachbereich der Gesundheits-Wiederherstellung

Unter Rehabilitation wird in der Medizin die Wiederherstellung der physischen und psychischen Fähigkeiten eines Patienten im Anschluss an eine Erkrankung, ein Trauma oder eine Operation verstanden. Die Rehabilitation – meist kurz Reha genannt – ist nicht mit einer Kur zu verwechseln, die in der Regel dem Erhalt der Gesundheit dient. Die Reha sorgt hingegen für ihre Wiederherstellung. Ein Aufenthalt in einer Reha-Klinik ist Menschen vorbehalten, die bereits unter starken gesundheitlichen Einschränkungen leiden und im Alltag körperlich, seelisch oder geistig beeinträchtigt sind.

Die Rehabilitation ist stets eine interdisziplinäre Aufgabe, die in Zusammenarbeit verschiedener Ärzte, Pflegekräfte, Physiotherapeuten und bei Bedarf auch Psychologen, Ergotherapeuten, Logopäden oder anderen Spezialisten erfolgt.

Spannende Hintergrundinformationen zur Rehabilitation

Das Wort Rehabilitation stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt „Wiederherstellung“. Die Nutzung des Begriffs für die Nachsorge bei schweren Operationen, Erkrankungen oder Verletzungen ist tatsächlich seit dem Mittelalter gebräuchlich. Schon damals schloss die Bezeichnung auch die umfassende Betreuung und Förderung chronisch Kranker oder Körperbehinderter mit ein. Es ist allgemein bekannt, dass bereits die Römer gezielt heilende Quellen aufsuchten, um nach Verletzungen eine schnelle Erholung zu gewährleisten. 

Der Erste Weltkrieg mit seinen zahlreichen verletzten Soldaten sorgte vor etwa 100 Jahren für einen Bedarf an medizinischer Rehabilitation. Die Verwundeten sollten schnell wieder in der Lage sein, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Die moderne Definition des Begriffs findet sich im Technical Report (668/1981) der Weltgesundheitsorganisation WHO. Darin heißt es: „Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.“

Anwendungsgebiete der Rehabilitation: Gesund pflegen

Eine Rehabilitation ist keine automatische Leistung, von der jeder Patient profitieren kann. Rehabilitations-Maßnahmen werden nur dann erbracht, wenn der Patient Reha-bedürftig und Reha-fähig ist. Das wird zuvor im Rahmen einer sozialmedizinischen Begutachtung ermittelt. Eine Reha-Bedürftigkeit liegt laut Krankenversicherung vor, wenn über die kurative Versorgung hinaus der mehrdimensionale und interdisziplinäre Ansatz medizinischer Rehabilitation erforderlich ist oder – gemäß der Rentenversicherung – der Patient den beruflichen Anforderungen behinderungsbedingt nicht entsprechen kann. Unter Reha-Fähigkeit wird der voraussichtliche Erfolg der Maßnahmen verstanden. Sie setzt eine hinreichende Belastbarkeit und Motivation seitens des Patienten voraus.

Eine Rehabilitation findet nicht immer in einer Klinik statt. Reha-Maßnahmen können stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen. Die Art der Rehabilitation richtet sich nach der Ursache der Beschwerden und wird in verschiedene Fachbereiche unterteilt. 

  • Orthopädische Reha bei Krankheiten im Bereich des Bewegungs- und Stützapparates
  • Neurologische Reha bei Schädel-Hirn-Trauma oder Schlaganfall
  • Kardiologische Reha nach Herzinfarkt oder Herzoperationen
  • Sportmedizinische Reha bei Gelenkverletzungen
  • Onkologische Reha bei Krebs
  • Psychiatrische Reha bei Depressionen, Essstörungen oder Schizophrenie

Nur anerkannte Reha-Träger dürfen entsprechende medizinische Konzepte anbieten und durchführen. Welcher Kostenträger für eine jeweilige Maßnahme zuständig ist, orientiert sich dabei am Grund der Wiedereingliederung. Bei einem Arbeitsunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung zur Gewährleistung der beruflichen Teilhabe zuständig. Ist die Erwerbstätigkeit aufgrund einer Krankheit bedroht, kümmert sich der Rentenversicherungsträger um die Erbringung entsprechender Leistungen. Die zulässigen Träger sind im sechsten Sozialgesetzbuch definiert und umfassen die gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherungen sowie die Rentenversicherung, außerdem die Sozialämter, die Agentur für Arbeit oder die Jugendhilfe. Am häufigsten sind aber die Krankenkassen und Rentenversicherung für die Kostenübernahme zuständig. 

Tätigkeitsbereich der Rehabilitation: Weites Feld für Hi(gh) Potentials

Nicht immer ist eine stationäre Rehabilitation erforderlich. Es kommen auch nicht-medizinische Maßnahmen infrage, die zur Befähigung der beruflichen Ausübung geeignet sind, beispielsweise eine Umschulung oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Aber in den meisten Fällen wird unter Rehabilitation der Aufenthalt in einer Reha-Klinik verstanden. Die Pflege in diesen spezialisierten Einrichtungen unterscheidet sich von der regulären Arbeit in einem Krankenhaus oder beispielsweise einem ambulanten Dienst. Pflegekräfte arbeiten besonders eng mit dem Patienten am Wiedererlangen seiner Selbstständigkeit zusammen. Hier gilt es, zuerst die verbliebenen Fähigkeiten festzustellen und ein Ziel zu formulieren. Dabei orientieren sich Fachpflegekräfte an einem Phasen-Modell. Alle Rehabilitations-Maßnahmen werden nach dem jeweiligen Stadium, in dem sich ein Patient befindet, ausgerichtet. Folgende Phasen werden dabei unterschieden: 

  • Akutbehandlung/ Intensivstation
  • Frührehabilitation
  • Weiterführende Rehabilitation
  • Anschlussheilbehandlung
  • Nachsorge
  • Langzeitpflege

Der Begriff der Rehabilitation wird im Gesundheitswesen hauptsächlich in die Bereiche Medizinische Reha und Anschlussheilbehandlung unterteilt. Anschlussheilbehandlungen sind Maßnahmen, die sich unmittelbar an eine Operation oder einen Krankenhausaufenthalt anschließen. Sie werden innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung angetreten. Unter Medizinischer Reha wird die gezielte Diagnostik und Therapie verstanden, um Erkrankungen zu behandeln, die zu Störungen und Beeinträchtigungen im Beruf und Alltag führen können. Ihr Ziel ist die Abwendung einer körperlichen Behinderung. Grundsätzlich gilt die Regel: Reha vor Rente. 

Karriere in der Rehabilitation: Ideal für ambitionierte Hi(gh) Potentials

Qualifizierte medizinische Rehabilitation wird vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung integrierter Versorgung und kürzerer Verweildauer in Akuthäusern immer wichtiger. Auch in Hinsicht auf den demografischen Wandel kann man definitiv von einem Fachbereich mit klarer Zukunftsperspektive sprechen. Jedes Talent, das an einer Rehabilitation beteiligt ist, kann sich über glänzende Karriereaussichten freuen: Physiotherapeuten, Logopäden, Ernährungsberater, Krankenpfleger, Masseure, Orthopädietechniker, Heilpädagogen und viele andere Hi(gh) Potentials der Gesundheits- und Sozialbranche.

Seit 2017 werden auch vermehrt Angebote in der Tele-Rehabilitation genutzt. Durch sie können Reha-Leistungen sogar über bestehende räumliche oder zeitliche Distanzen hinweg angeboten werden. Damit die Qualität solcher Angebote gewährleistet ist, wurden kürzlich entsprechende Anforderungen an die Tele-Reha-Nachsorge formuliert. Der Fachbereich Rehabilitation wächst also mit jedem Tag! Neben der ambulanten Reha in einer Arztpraxis oder bei der Physiotherapie, können Sie auch in einer Reha-Klinik, einem Reha-Zentrum oder einer Rehabilitationsabteilung in einer Klinik Karriere machen. Das ist Ihnen zu unübersichtlich? Laden Sie jetzt unkompliziert Ihre Bewerbung bei Care Potentials hoch und überlassen Sie uns den Rest! Unser Karriere-Team hat den Überblick über die Vakanzen in Ihrer Umgebung und berät Sie gerne.

Care Potentials – Jobs für Fach- und Führungskräfte in der Rehabilitation

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