Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige: Häusliche Pflege mit Rat und Tat durch Hi(gh) Potentials 

Wird jemand durch eine Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig, so bedeutet das nicht immer, das diese Person von einer professionellen Pflegefachkraft betreut wird. Häufig übernehmen Familienmitglieder oder Freunde diese Aufgabe. Aktuelle Berechnungen gehen von 4,8 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland aus. 

Pflegende Angehörige sind eine unschätzbar wichtige Unterstützung für chronisch kranke, hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Pflegender Angehöriger zu werden, basiert selten auf dem Plan, dies langfristig zu tun. Die Tätigkeit kann sich für einen gewissen Zeitraum ergeben oder auch über Jahre vollzogen werden. Sie umfasst vielfältige Aufgaben, von der Grundpflege – zum Beispiel Körperhygiene und Ernährung – bis hin zur Organisation des Alltags. Dies umfasst das Erledigen von Einkäufen und der Post, aber auch das Unternehmen von sozialen Aktivitäten, wie etwa Spaziergängen. 

Große Herausforderungen für pflegende Angehörige

Die große Verantwortung und die enormen Herausforderungen, die auf sie zukommen, sind pflegenden Angehörigen anfangs häufig noch gar nicht bewusst. 2017 erschien der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, in welchem für den Ausbau gemischter Betreuungsarrangements plädiert wird. Laut Bericht verrichten allzu oft Frauen innerhalb einer Familie Pflegetätigkeiten, und zwar ohne Unterstützung. Das solle der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht bedeuten. Wird ein nahestehender Mensch zum Pflegefall, sollten beim Planen, diesen zu betreuen, unbedingt die entsprechenden Fachkräfte konsultiert werden. Für Hi(gh) Potentials des Gesundheitswesens ist die Unterstützung, die sie pflegenden Angehörigen geben können, eine erfüllende Aufgabe. 

Pflegeberatung für pflegende Angehörige 

Dreh- und Angelpunkt ist eine maßgeschneiderte Beratung. Wer als Pflegeprofi sein Wissen vermitteln und Menschen im Fall einer Pflegebedürftigkeit gern Orientierung geben möchte, für den bietet sich eine Weiterbildung zum Pflegeberater an. Diese Talente des Pflegewesens entlasten Angehörige durch ihr umfangreiches Know-how. Schließlich sind die Bedürfnisse und Anforderungen bei jedem anders und die Angebote der Versorgung so zahlreich, dass es allzu oft einen Experten braucht, um alle Zusammenhänge zu durchblicken. Wer jemanden zu Hause pflegen möchte, erfährt, welche Rechte und Pflichten zu erwarten sind. Pflegeberatungen werden von Krankenkassen, Pflegediensten, Krankenhäusern, Verbraucherzentralen, Sozialämtern, Pflegestützpunkten und privaten Beratungsstellen eingesetzt. Sie sind kostenlos – und seit 2009 besteht auf sie ein Rechtsanspruch nach § 7a SGB XI des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. Darüber hinaus werden Menschen, die einen Angehörigen betreuen wollen, Pflegekurse empfohlen. Diese werden unentgeltlich von den Pflegekassen angeboten und schulen die Teilnehmer in allen in der häuslichen Pflege wichtigen Tätigkeiten. 

Angehörigenpflege und Beruf miteinander vereinbaren

Damit sich die Betroffenen um ihre Angehörigen kümmern und gleichzeitig ihrem Beruf nachgehen können, gibt es zudem eine Reihe von Absicherungen, zum Beispiel:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld: Ab Eintritt der Pflegesituation können pflegende Angehörige für bis zu zehn Tage eine Freistellung beantragen. Für diese Zeit, in der sie sich um die Erstversorgung und weitere Planung der Pflege des Angehörigen kümmern können, steht ihnen ein Pflegeunterstützungsgeld zu. Dies entspricht einem bezahlten Sonderurlaub für pflegende Angehörige.
  • Pflegezeit: Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu sechs Monate Pflegezeit, in der sie eine Pause vom Job nehmen können und dabei Sonderkündigungsschutz genießen. Dieser Anspruch besteht jedoch nur in Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern. Geld für pflegende Angehörige gibt es bei dieser Variante nicht. Einen finanziellen Ausgleich können sie gegebenenfalls vom Pflegebedürftigen bekommen, beispielsweise über das Pflegegeld, das dieser erhält.
  • Familienpflegezeit:  Dauert der Pflegebedarf über den Zeitrahmen von sechs Monaten hinaus an, können Angehörige für bis zu 24 Monate die sogenannte Familienpflegezeit nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie pro Woche mindestens 15 Stunden bei ihrem Arbeitgeber tätig sind. 
  • Zinsloses Darlehen vom Staat: Während der Pflegezeit und der Familienpflegezeit können pflegende Angehörige als finanzielle Unterstützung ein zinsloses, staatliches Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufnehmen.

Während der Pflegezeit bezahlt zudem die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung in Form sogenannter Rentenbeitragszahlungen sowie Zuschüsse zur Pflege- und Krankenversicherung. 

Erholungspausen nehmen mit Hilfe von professioneller Verhinderungspflege 

Überlastung und Überforderung sind ernstzunehmende Gefahren für pflegende Angehörige. Umso wichtiger, dass sie sich gelegentlich Auszeiten nehmen. Schließlich erfolgt die Pflege des Familienmitglieds häufig noch neben einer beruflichen Tätigkeit, und es gibt wenige Erholungspausen. Für den Zeitraum eines Urlaubs oder einer Kur kann eine Verhinderungspflege beziehungsweise Ersatzpflege in Anspruch genommen werden. Eine professionelle Betreuungskraft springt dann ein. Die Verhinderungspflege können bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 beantragt werden. 

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