Mobbing

Mobbing: Schikanen am Arbeitsplatz betreffen viele Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen

Es ist das Lästern hinter dem Rücken, das Streuen von Gerüchten oder offene Beleidigungen – Mobbing am Arbeitsplatz hat zerstörerische Auswirkungen. Sich zu wehren, ist für die Opfer oftmals ein schwieriger Schritt. Wer am Arbeitsplatz Mobbing ausgesetzt ist, entwickelt nicht selten seelische Schäden und gesundheitliche Probleme wie Schlafstörungen, Bluthochdruck oder Kopfschmerzen. 

Auch die Hi(gh) Potentials des Gesundheits- und Sozialwesens sind vor Mobbing nicht gefeit. Im Gegenteil: In den Berufsgruppen im sozialen oder pflegerischen Bereich ist Mobbing sogar besonders weit verbreitet. Dafür verantwortlich gemacht wird häufig die Arbeitsbelastung in Betreuungseinrichtungen, die beim Personal einen extremen Druck erzeugt – der dann nicht selten an die Kollegen weitergegeben wird und mitunter auch zu Mobbing führt. 

So wird Mobbing am Arbeitsplatz definiert

Mobbing ist ein Begriff aus der Soziologie und leitet sich aus dem Englischen „to mob“ ab, was so viel heißt wie „auf etwas stürzen“. Die Ausgrenzung und Demütigung anderer wird im angelsächsischen Raum nicht Mobbing genannt, sondern „Bullying“. Mobbing wird nur in Deutschland in diesem Zusammenhang verwendet.

Per Definition beschreibt Mobbing eine Form der psychischen Gewalt, bei der jemand extrem schikaniert wird, sei es durch eine einzelne Person oder eine Gruppe. Typische Mobbing-Handlungen umfassen: 

  • Soziale Exklusion
  • Kontinuierliche, unangemessene Kritik
  • Spott
  • Machtmissbrauch
  • Verbreiten falscher Tatsachen oder Gerüchte über eine Person 
     

Handelt es sich tatsächlich um Mobbing, so werden folgende zwei Charakteristika erfüllt: 

  • Wiederholung: Mobbing lebt davon, über einen längeren Zeitraum verübt zu werden. Selbst, wenn es im Büro mal kracht, ist das noch kein Zeichen für Psychoterror. 
  • Systematik: Mobbing ist dann erkennbar, wenn die Angriffe System haben und gezielt erfolgen, entweder durch Kollegen oder den Vorgesetzten. 

Folgende Begriffe fallen unter die Definition des Mobbings:

  • Demütigungen
  • Diskriminierungen
  • Vernichtende Beurteilungen
  • Isolation, auch von der betrieblichen Kommunikation
  • Schikanöse Anweisungen
  • Fortgesetzte Tätlichkeiten
  • Sexuelle Belästigungen
  • Anweisungen für ehrmindernde Arbeiten, die Kollegen nicht ausführen müssen 
  • Sachlich unbegründbare Häufung von Arbeitskontrollen

Die Gründe für das Mobben von Kollegen

Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen, die am Arbeitsplatz Opfer von Mobbing werden. Obwohl Mobbing quer durch alle Berufsgruppen stattfindet, kommt es tatsächlich im sozialen Bereich und in der Pflege besonders häufig vor. Einer der Gründe dafür ist der dramatische Fachkräftemangel, der in vielen Einrichtungen für eine sehr angespannte Personallage sorgt. Die Überlastung und daraus resultierende negative Stimmung bilden ein erhöhtes Burnout-Potential sowie den Nährboden für Mobbing. In der Sozialen Arbeit und im Kitawesen ist die Situation ähnlich, da sich die Tätigkeiten durch ständige Notlagen nicht mehr zufriedenstellend ausüben lassen. Hinzu kommt das Gefühl, dass die Bezahlung den überaus anspruchsvollen Tätigkeiten nicht ansatzweise gerecht wird. Das führt zu Frust.

Anfeindungen und Ausgrenzung können auch dadurch entstehen, dass durch manche Führungskräfte ein starkes Konkurrenzdenken gefördert wird und Feindbilder geschaffen werden. Motive wie Neid sind nicht selten. In den häufigsten Fällen wird eher von einer Gruppe gemobbt, als von einer einzelnen Person. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus aktiven Tätern, aber auch aus Mitläufern und Wegschauern. Mobbing trifft meistens Mitarbeiter, die ohnehin ein unsicheres Auftreten haben.

Für Führungskräfte im Gesundheits- oder Sozialwesen ist es wichtig, Mobbing nicht zu verharmlosen. Sie sollten Warnsignale ernstnehmen, einem Mobbingverdacht stets nachgehen und gegebenenfalls Unterstützung von Experten einholen, wie etwa vom betriebsmedizinischen Dienst, der betrieblichen Sozialberatung oder einem internen Mobbingbeauftragten beziehungsweisen Mediatoren. 

Mobbing ist strafbar: So kann man sich wehren

Es gibt kein explizites Anti-Mobbinggesetz in Deutschland. Trotzdem ist es strafbar, und es wird sich im Streitfall auf Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes berufen: Mobbing ist demnach ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen. Zur Anzeige gebracht werden folgende Teilaspekte des Mobbings: 

  • Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch)
  • Üble Nachrede (§ 186 Strafgesetzbuch)
  • Verleumdung (§ 187 Strafgesetzbuch)
  • Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch)

Auch können Mobbingopfer das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) heranziehen sowie vom Beschwerderecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§84 I BetrVG) Gebrauch machen. Arbeitgeber sind in der Pflicht, eine Beschwerde zu prüfen und für eine Verbesserung der Situation Sorge zu tragen. Nach §85 I BetrVG kann die Beschwerde auch an den Betriebsrat gerichtet werden. Generell sind Führungskräfte gefordert, ihre Fürsorgepflicht zu erfüllen und können mobbenden Mitarbeitern mit den folgenden Maßnahmen entgegentreten:

  • Ermahnung
  • Abmahnung
  • Versetzung 
  • Kündigung 

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