Krankengeschichte

Krankengeschichte: Alle Befunde und Therapien auf einen Blick

Die Krankengeschichte bezeichnet die Sammlung aller bisher erhobenen medizinischen Diagnosen, Behandlungen sowie Vorerkrankungen einer Person. Darüber hinaus gehören zur Krankengeschichte jegliche Berichte, Röntgen-Bilder, EKG oder auch ärztliche Korrespondenzen. Grundsätzlich setzt sich die Krankengeschichte aus den folgenden Bestandteilen zusammen: 

  • Den Befunden
  • den Nachträgen: Weitere Untersuchungen und die wichtigsten Vermerke über den Krankheitsverlauf mit Angaben über Art und Erfolg der Behandlung)
  • der Schlussbetrachtung (Epikrise): Beurteilung nach Abschluss des Krankheitsfalles

Soll eine Behandlung erfolgen, studiert der behandelnde Arzt zunächst die Krankengeschichte des Patienten und erörtert sie mit ihm. Dabei geht es um die akuten Beschwerden genau wie um frühere Erkrankungen und entsprechende Therapien sowie um familiäre Vorbelastungen und den Lebensstil der Person. So lassen sich Risiken abwägen und die geeigneten Diagnostik- und Behandlungsschritte unternehmen. 

Krankengeschichte: Wichtig für Hi(gh) Potentials

Auch für Hi(gh) Potentials der Pflege und der Therapie ist die Krankengeschichte ihrer Patienten von hoher Bedeutung. Sie ist zum Beispiel ein wichtiger Faktor bei der Pflegeanamnese, die für die Pflegeplanung maßgeblich ist. Untersuchungsergebnisse und Einweisungsdiagnosen sowie vergangene Beschwerden geben Aufschluss über den Zustand des Patienten. Somit ist die Überprüfung der Krankengeschichte Teil des erfolgreichen Pflegeprozesses. 

Fachkräfte der Physiotherapie oder Ergotherapie benötigen ebenfalls die Krankengeschichte, um ihre Behandlung zu planen. Für gewisse Maßnahmen und Therapieschritte etwa müssen gegebenenfalls Alternativen gefunden werden, wenn aus der Krankengeschichte hervorgeht, dass diese ein Risiko für die Person darstellen. 

Krankengeschichte ist in der Patientenakte erfasst

Die Krankengeschichte wird in einer Patientenakte aufgeführt. Diese Akte wird noch zehn Jahre lang nach Abschluss der Behandlung vom jeweiligen Krankenhaus oder behandelnden Arzt aufbewahrt. Bei manchen Verfahren, wie etwa Bluttransfusionen, beträgt die Aufbewahrungszeit 15 Jahre, bei Röntgenaufnahmen sogar 30. Das Patientenrecht auf Einsicht der Akte besteht, sofern diese noch existiert, auch über das Ende der Frist hinaus. Im Zuge der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), in der alle relevanten Gesundheitsdaten von Patienten gespeichert sind, ist die Krankengeschichte für Ärzte und medizinische Fachkräfte noch leichter zu eurieren. Sie ersetzt zudem den bisher üblichen Arztbrief. Die Zugriffsrechte erteilt in jedem Fall der Patient selbst.

Die Entwicklung der Krankengeschichte im historischen Kontext

Bereits Hippokrates erstellte um 400 vor Christus patientenbezogene Krankengeschichten. Wiederentdeckt wurde die Bedeutung der Krankengeschichte als medizinische Dokumentation allerdings erst im 16. Jahrhundert. So richtete etwa das St. Bartholomew Hospital in London auf Befehl von Heinrich VIII. ein Medical Record Department ein – eine eigenständige Abteilung zur Aufzeichnung von Krankengeschichten. In Deutschland führten Ärzte chronologische Tagebücher über ihre Patienten, deren Behandlung und Krankheitsverläufe. Diese Journale hatten jedoch einen eher privaten Anstrich und dienten den einzelnen Medizinern dazu, ihre Erfahrungen und Erkenntnisse zu Papier zu bringen und diese zu reflektieren. In Deutschland wurden ab dem 19. Jahrhundert patientenbezogene, standardisierte Akten mit individuellen Krankengeschichten geführt. In manchen Krankenhausarchiven, wie etwa dem der Berliner Charité, können sie heute eingesehen werden. 

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