Krankenbeobachtung

Krankenbeobachtung: Optimale Patientenüberwachung durch Pflege-Hi(gh) Potentials 

Kranke und pflegebedürftige Menschen benötigen eine engmaschige Betreuung. Dazu gehört auch, deren Körperfunktionen kontinuierlich zu überprüfen und gewisse Anzeichen, die auf Zustandsveränderungen des Patienten hindeuten, wahrzunehmen. Dieser fortlaufende Prozess in der Pflege nennt sich Krankenbeobachtung. Unter Krankenbeobachtung versteht man die systematische Betrachtung von körperlichen Symptomen, Krankheitsanzeichen sowie der mentalen Verfassung einer betreuten Person. Sie gehört zu den Kernkompetenzen der Pflege und hat eine große Bedeutung für eine effektive Pflegeplanung sowie die Dokumentation. 

Die Krankenbeobachtung dient unter anderem: 

  • Der Beachtung von Wünschen und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen
  • Der rechtzeitigen Erkennung von Komplikationen
  • Der Überwachung des Therapieverlaufs 
  • Der Überwachung der Genesung 

Alle Auffälligkeiten werden dokumentiert, sodass andere Pflege- und Therapiefachkräfte sowie die behandelnden Ärzte einen Einblick in den Zustand des Patienten erhalten. Die Erkenntnisse können dann einfließen in die weitere Pflegeplanung, die Behandlung oder Mobilisation der gepflegten Person. 

Alle Veränderungen des Patienten werden bei der Krankenbeobachtung erfasst

Einige der körperlichen und psychischen Veränderungen werden mit Hilfsmitteln überwacht, andere werden durch den Erfahrungsschatz der Pflegefachkraft erkannt. Hierzu gehören:

  • Körperhaltung und Gang
  • Gesichtsausdruck und Mimik
  • Stimme und Sprache
  • psychische Veränderungen und Auffälligkeiten, Kooperation und Bewältigungsstrategien
  • Bewusstseinslage
  • Geruch
  • Schlaf
  • Schmerz
  • VitalzeichenAtmungPulsBlutdruckKörpertemperatur
  • Blutzucker
  • Haut und Hautanhangsgebilde
  • Mundhöhle
  • Ernährungszustand und Gewicht
  • Wunden
  • Ausscheidungen: Urin, Stuhl, Auswurf, Schweiß, Erbrochenes, Wundsekret, Menstruation und vaginale Ausscheidungen
  • Nebenwirkungen verabreichter Medikamente

Die Krankenbeobachtung findet bei jeder Interaktion mit dem Patienten statt, zum Beispiel bei der Körperpflege. Manche Beobachtungen werden zufällig gemacht, andere finden gezielt während der Pflegeanamnese statt. Besonders engmaschig werden Patienten auf der Intensivstation überwacht – auch das ist eine Art der Krankenbeobachtung. 

Bei der Krankenbeobachtung ist es für Pflegende wichtig, stets objektiv und wertfrei zu bleiben und eine gute Beziehung zum Patienten aufzubauen. Hohe Professionalität und Fachkompetenz sind Voraussetzung. Stress, Zeitdruck oder auch Vorurteile können sich negativ auf die Ergebnisse der Beobachtungen auswirken. 

Patient unter Beobachtung: Pflegefachkräfte erkennen Symptome

Die Profis der Krankenbeobachtung sind erfahrene Pflege-Hi(gh) Potentials, die selbst kleinste Anzeichen bemerken und zu deuten wissen, zum Beispiel Wesensveränderungen der gepflegten Person. Fachkräfte, die ein weniger geübtes Auge haben, werden in der Regel nur die Symptome erkennen, die sie sehen können, wie etwa Hautreaktionen, ausgehusteten Auswurf (Sputum) oder eine ungewöhnliche Beschaffenheit von Stuhl oder Urin. Da diese sichtbaren Anzeichen sehr aussagekräftig sind, können auch gut ausgebildete Nachwuchspflegekräfte sowie pflegende Angehörige mit spezieller Schulung eine wertvolle Krankenbeobachtung leisten. 

Zu den Symptomen, die beobachtet werden, gehören beispielsweise Schmerzen, Appetitlosigkeit oder depressive Verstimmungen. Andere können auf eine Verschlechterung des Allgemeinzustands beziehungsweise der Erkrankung hinweisen, etwa Fieber, Hautveränderungen, Wassereinlagerungen oder Blut in Urin oder Stuhl. Nehmen Pflegefachkräfte solche Anzeichen wahr und teilen sie dem behandelnden Mediziner mit, so kann dies unter Umständen lebensrettend sein. 

Spezielle Krankenbeobachtung für lebenserhaltende Maßnahmen 

Neben der allgemeinen Krankenbeobachtung gibt es auch noch die spezielle, verordnete Beobachtung von Patienten. Sie umfasst die folgenden Tätigkeiten:

  • Kontinuierliche Überwachung bis zu 24 Stunden täglich
  • Bereitschaft, ständig mit den notwendigen medizinisch-pflegerischen Maßnahmen einzugreifen
  • Kontrolle und Dokumentationen der Vitalfunktionen
  • sämtliche anfallende pflegerische Maßnahmen
  • permanente Anwesenheit einer Pflegefachkraft im verordneten Zeitraum

Die spezielle Krankenbeobachtung wird angeordnet, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich lebensbedrohliche Situationen bei dem Patienten auftreten, die ein sofortiges medizinisch-pflegerisches Eingreifen erfordern. In diese Gruppe fallen insbesondere:

  • invasiv beatmete Patienten, beispielsweise mit Tracheostoma und Trachealkanüle
  • nicht-invasiv – also mit Maske – beatmete Patienten, die sich aufgrund einer schweren Behinderung im Notfall nicht selbst helfen können
  • Tracheostomapatienten, die nicht beatmet werden, aber regelmäßig unvorhersehbar eine Absaugung von Bronchialsekreten benötigen
  • Patienten mit Anfallsleiden, bei denen täglich und unvorhersehbar schwere Krampfanfälle auftreten

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