Jugendamt

Jugendamt: Erfüllende Arbeit und gute Jobchancen mit Care Potentials

Das Jugendamt hat seinen festen Platz in der Kommunalverwaltung und existiert in vielen Städten sowie in jedem (Land-)Kreis. Das Jugendamt ist eine Institution, die sich als öffentlicher Jugendhilfeträger der Erfüllung von „Leistungen und anderen Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien“ verschreibt. Es fungiert als Zentrale für deren Planung, Steuerung und Finanzierung.

Die Kernaufgabe des Jugendamts ist die Unterstützung von Eltern und Erziehungsberechtigten bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Zu den Angeboten des Jugendamts gehört etwa die Organisation einer hochwertigen Kinderbetreuung für Eltern, die dabei Unterstützung brauchen. Erziehungsberatung ist ein weiteres Aufgabengebiet des Jugendamts sowie die Förderung und Schaffung von Angeboten für Jugendliche, die sich oft an sozial schwache Familien richten. Das Jugendamt ist offener Ansprechpartner für jeden. So dürfen sich nicht nur Eltern in Notsituationen an das Jugendamt richten, sondern auch Kinder selbst. Ein Hauptgrundsatz des Jugendamtes ist die Wahrung und der Schutz des Kindeswohles. Dazu stehen ihm diverse Instrumente zur Verfügung, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Sei es bei Sorgerechtsfragen oder auch der Inobhutnahme von Kindern aus Familien, in denen etwa Gewalt oder Missbrauch stattfinden oder in denen eine Drogenproblematik herrscht. Das Jugendamt vermittelt Pflegefamilien oder ordnet die Unterbringung eines Kindes in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinderheim oder Wohngruppe) an.

Jugendamt: Tätigkeitsfelder rund um Kinder und Familie

Das Jugendamt besteht aus zwei Einheiten: dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamts. Dem Jugendhilfeausschuss gehören unter anderem Mitglieder des Kreistags beziehungsweise Stadtrats an sowie in der Jugendhilfe aktive Bürger. Die Aufgaben umfassen die Erörterung aktueller Problemfragen junger Menschen und ihrer Familien sowie Anregungen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, die Beratung des Haushaltsplanes des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe sowie die Förderung der freien Jugendhilfe, zum Beispiel Kirchen und Wohlfahrtsverbände. In der Verwaltung des Jugendamtes arbeiten vor allem Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und Verwaltungskräfte. Hier werden die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses umgesetzt und Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) entwickelt. 

Die Aufgabenfelder des Jugendamtes umfassen folgende Bereiche:

  •  Frühe Hilfen: Schwangerschafts- und Erziehungsberatung, Vermittlung von  Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern falls eine Überforderung vorliegt
  • Kinderbetreuung: Überwachung der Qualität von Betreuungseinrichtungen sowie Vermittlungsangebot für Eltern auf der Suche nach einem Kita-Platz
  • Spielplätze/Spielräume: Planung von Spielangeboten obliegt dem Jugendamt – Kinder werden oftmals einbezogen
  • Jugendarbeit: Organisation von Jugendfreizeiten, Jugendkulturarbeit und außerschulischen Bildungsangebote
  • Jugendsozialarbeit: Beratung von Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt, sozialpädagogische Beschäftigungsmaßnahmen und Patentschaften
  • Jugendschutz: Drogenprävention, Notfall-Hotlines für Kinder und Jugendliche, Aufklärung im Umgang mit Medien
  • Hilfe für Jugendliche bei Strafverfahren: Mittlerfunktion zwischen Jugendlichem und Jugendrichter, Bemühung um Täter-Opfer-Ausgleich, Trainingskurse für rückfallgefährdete Jugendliche
  • Allgemeiner Sozialer Dienst: Beratung bei Erziehungsproblemen, Familienmediation, psychologischer Beistand
  • Hilfen zur Erziehung: Erziehungsberatung, Elternkurse oder sozialpädagogische Familienbegleitung
  • Familien-, Trennungs-, Scheidungsberatung: Suche nach Lösungen, auch gemeinsam mit den Kindern, Beteiligung am Verfahren vor dem Familiengericht, eventuelle Zahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Adoptionsvermittlung: Vermittlung von bestmöglichen Eltern für Kinder, die zur Adoption freigegeben wurden
  • Vormundschaften: Einsetzen eines Vormunds für Kinder, deren Eltern ihre Interessen nicht mehr vertreten können – auch Amtsvormundschaft möglich
  • Beistandschaft: Beratung und Unterstützung bei der Feststellung einer Vaterschaft und gegebenenfalls Unterhaltsansprüchen
  • Jugendhilfeplanung: Planung und Steuerung aller Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen vor Ort
  • Kinderschutz: Sicherstellung des Kindeswohls, auch in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht

Schutz des Kindeswohls steht an erster Stelle

Das Jugendamt soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen. Das ist eine Gratwanderung, denn Familien stehen unter dem besonderen Schutz des Staates und ihnen obliegt auch die Erziehung und Pflege ihrer Kinder: ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht. Wenn aber Kinder in ihrem Elternhaus gefährdet sind, muss das Jugendamt eingreifen und ist dazu verpflichtet, allen Indizien dafür nachzugehen. Das Abwägen zwischen den Rechten der Eltern und der Gefährdung des Kindeswohls ist schwierig, insbesondere, wenn Eltern Auskünfte verweigern und nicht kooperieren. Das Jugendamt hat die Möglichkeit, Kinder aus ihren Familien herauszunehmen und in Obhut zu geben, für einen kurzen oder auch längeren Zeitraum. In schwersten Fällen wird Eltern das Sorgerecht entzogen. Ständige Qualitätskontrolle und Supervision für die Mitarbeiter des Jugendamts sind wichtig, damit sie für die schwerwiegenden Aufgaben und Tätigkeiten gewappnet sind. 
 

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