Integrative Schule

Integrative Schule: Regelschule mit einem inklusiven Ansatz

Eine integrative Schule folgt dem Konzept der „Schule für alle“, also der Inklusion. Dort lernen Schüler mit und ohne Behinderungen zusammen. Die integrative Schule basiert auf dem Modell, dass Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen neben ihren Altersgenossen in Regelklassen unterrichtet werden und nicht in speziellen Förderschulen. Integrative Schulen sind für Hi(gh) Potentials der Sonderpädagogik, Sozialpädagogik sowie der Therapie spannende Arbeitsstätten, denn sie arbeiten Seite an Seite mit dem Lehrpersonal und verhelfen ihren Schützlingen zu mehr Teilhabe. 

In Deutschland steigt die Zahl der integrativen Schulen stetig. Nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen 2009 haben sich die Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen. Das bedeutet, dass Kindern mit und ohne Einschränkungen Zugang zu denselben Bildungschancen gewährleistet wird – und dazu gehört auch der Besuch einer Regelschule. Bei den Beeinträchtigungen handelt es sich um: 

  • Sinnesbehinderungen (zum Beispiel Sehbehinderungen) 
  • Körperbehinderungen
  • Sprachbehinderungen
  • Mildere geistige Behinderungen 
  • Sonstige Störungsbilder wie Autismus, AHDS oder Legasthenie 

Von dem Konzept der integrativen Schule sollen auch Schüler ohne Einschränkungen profitieren: Es wird miteinander und voneinander gelernt, und die individuelle Förderung wird großgeschrieben. Von einem jungen Alter an wird den Kindern Diversität vermittelt. Darüber hinaus lernen sie, mit ihren Klassenkameraden mit Behinderung zu kommunizieren. 

Die verschiedenen Formen der integrativen Schule 

Je nach Ausrichtung verfolgen inklusive Schulen einen der folgenden Ansätze von Integration: 

  • Zielgleiche Integration: Alle Kinder werden, unabhängig von möglichen Beeinträchtigungen, auf das gleiche Bildungsziel hin unterrichtet. Hierfür muss den behinderten Schülern aber die Möglichkeit zum Nachteilsausgleich durch spezielle Hilfen, zum Beispiel Sehhilfen oder Hörgeräte, gegeben werden.
  • Zieldifferente Integration: In speziellen Integrationsklassen wird der Unterricht so gestaltet, dass er den Lernfähigkeiten der Schüler entspricht. Da die Kinder an unterschiedlichen Lernzielen arbeiten, sind die Anforderungen an das Lehrpersonal höher als in Klassen mit zielgleicher Integration. Deshalb arbeiten hier eine Lehrkraft und eine Fachkraft der Sonder- oder Sozialpädagogik zusammen.

Integrationsklassen der zieldifferenten Integration haben eine Größe von 15 bis 20 Kindern, wobei zwei bis vier von ihnen mit einer Behinderung leben. Die Leistungsbewertung erfolgt zwar gewöhnlich durch normale Ziffernzeugnisse, doch werden bei den Schülern mit Förderbedarf zusätzlich Berichte erstellt, welche die Lernentwicklung schildern. Der Lehrplan für diese Integrationsklassen wird von der Schule entwickelt und soll ein individuelles Lernangebot schaffen, bei dem die Kinder sich gegenseitig unterstützen und stärken. Ein wichtiges Ziel ist, ein gutes Selbstwertgefühl zu entwickeln und zu vermitteln, dass Anderssein nicht etwas Einschränkendes, sondern etwas Bereicherndes ist.

Tätigkeitsfelder für Hi(gh) Potentials der Therapie und Schulbegleitung

Nicht nur für Sonderpädagogen, sondern auch für Hi(gh) Potentials der Therapie bieten integrative Schulen eine attraktive Wirkungsstätte. Viele inklusiv arbeitenden Schulen kooperieren eng mit medizinischem Fachpersonal und bieten für Schüler mit Behinderungen heilpädagogische und therapeutische Hilfestellungen. Dazu gehört, dass sie auch während der Unterrichtszeit die Möglichkeit haben, Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie in Anspruch zu nehmen. Die jeweilige Fachkraft sitzt also mit im Klassenraum. 

Darüber hinaus können Kinder mit besonderem Förderbedarf aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung eine Schulbegleitung erhalten. Dabei handelt es sich um eine langfristig eingesetzte Maßnahme der Eingliederungshilfe beziehungsweise der Kinder- und Jugendhilfe. Schulbegleiter verfügen über eine entsprechende Weiterbildung sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher beziehungsweise Heilerziehungspfleger, oder sie haben ein Studium der Sozialpädagogik, Heilpädagogik oder Sozialen Arbeit absolviert. 

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