Fallbesprechung

Fallbesprechung: Pflegetalente diskutieren die Situation eines bestimmten Pflegebedürftigen 

Fallbesprechungen gehören in Pflegeheimen zum Alltag. Sie sind neben Pflegevisiten und der Dokumentation wichtige Instrumente des Qualitätsmanagements. Es handelt sich um ein bis zu 60 Minuten dauerndes Treffen mehrerer Pflegefachkräfte zur Erörterung der Pflegesituation eines bestimmten Bewohners oder Patienten. Auch der behandelnde Arzt oder externe Therapeuten nehmen gegebenenfalls teil. Die Pflegedienstleitung (PDL), die Wohnbereichsleitung (WBL) oder die Bezugspflegekraft moderiert die Fallbesprechung. Für Auszubildende oder neu eingestellte Fachkräfte ist die Besprechung wertvoll, um ein umfassendes Bild von einem bestimmten Pflegebedürftigen zu erhalten. Das ist insbesondere wichtig in Fällen einer Demenz und einem damit verbundenen herausfordernden oder risikoreichen Verhalten. 

Fallbesprechung Pflege: Darum wird sie geführt

Eine Fallbesprechung unterscheidet sich durch ihren formellen Charakter von Gesprächen über Patienten, die zwischendurch geschehen und weder geplant noch protokolliert werden. Von einer Pflegevisite hebt sich die Fallbesprechung wiederum insofern ab, als dass der jeweilige Pflegebedürftige nicht anwesend ist. Dafür können aber Fachkräfte anderer Professionen und Funktionsbereiche teilnehmen. 

Es gibt im Pflegealltag häufig reichlich Anlässe für Fallbesprechungen, zum Beispiel, wenn ein Bewohner über hartnäckige Beschwerden klagt, wenn es Probleme bei der Pflege bestimmter Personen gibt oder wenn es Risiken zu bewerten gilt. Des Weiteren finden Fallbesprechungen bei besonders herausforderndem Verhalten eines Bewohners oder Patienten statt oder auch dann, wenn gewisse Pflegeentscheidungen getroffen werden müssen. Die Fallbesprechung hat unter anderem folgende Ziele:

  • Förderung von Kommunikation und Kooperation aller Beteiligten
  • Pflegerische oder interdisziplinäre Interventionsplanung
  • Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Bedarfe des Bewohners
  • Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Bewohners (ethische Fallbesprechung)
  • Überprüfung von Behandlungsstrategien und Pflegeplänen
  • Steigerung von Bewohner- und Mitarbeiterzufriedenheit
  • Reflexion des eigenen Verhaltens
  • Besseres Verständnis des Bewohners
  • Gemeinsame Situationseinschätzung

Pflegefachkräfte bereiten Fallbesprechung professionell vor

Die Planung einer Fallbesprechung ist neben einer Moderation besonders wichtig. Auch sie fällt in den Verantwortungsbereich einer Führungskraft oder auch der Bezugspflegekraft. Letztere sollte dafür sorgen, dass alle Unterlagen beziehungsweise die Pflegedokumentation bereitstehen. Die Moderation kann auch im Zuge von Fortbildungen erlernt werden. Ambitionierte Hi(gh) Potentials, die langfristig eineFührungsposition anstreben, können sich in den Moderationstechniken schulen lassen und diese wertvolle Aufgabe während Fallbesprechungen übernehmen. Zur Vorbereitung des Treffens gehört außerdem, einen Protokollführer zu bestimmen. 

Der Ablauf einer Fallbesprechung

Typischerweise läuft die Besprechung wie folgt ab: 

  • Fallpräsentation: Nach der Begrüßung durch den Moderator wird der Anlass genannt. Die Bezugspflegekraft stellt den Bewohner vor. Wichtige Fakten (Diagnosen, Pflegesituation, Lebensdaten) werden aufbereitet. Verhalten und Erleben des Bewohners stehen dabei im Mittelpunkt. Kontakterfahrungen und Beziehungsmuster werden geschildert.
  • Verständnis- und Klärungsfragen: Die Teilnehmer können Fragen stellen.
  • Kommentierung: Alle mit dem Bewohner in Kontakt stehenden Mitarbeiter ergänzen ihre eigenen Erfahrungen, Eindrücke und Gefühle reihum. Hier bietet sich das „Blitzlichtverfahren“ an; jeder sagt kurz etwas zum Bewohner, ohne dass er unterbrochen wird oder dass es kommentiert wird. Externe Fachleute oder Betroffene bringen zusätzliche Informationen ein.
  • Perspektivwechsel: Die Teilnehmer nehmen die Sicht des Bewohners ein und äußern frei und spontan mögliche Sichtweisen des Bewohners. Gegebenenfalls wird eine typische Begegnung szenisch dargestellt. Alternativ können die Teilnehmer positive Erlebnisse mit dem Bewohner sammeln.
  • Lösungsangebote / Umgangsempfehlungen: Die Teilnehmer schlagen Lösungen vor, geben Umgangsempfehlungen und stimmen diese ab.
  • Dokumentation des Maßnahmenplans und Festlegung: Der Protokollant sichert die Ergebnisse und notiert, welche Maßnahmen von wem eingeleitet werden, was getan werden soll. Außerdem wird geklärt, durch wen, wann und wie der Erfolg ausgewertet werden soll.

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