Diskriminierung

Diskriminierung: Benachteiligung bestimmter Personen ist gegen das Gesetz

Werden einzelne Personen oder ganze Gruppen aufgrund von gewissen Merkmalen systematisch benachteiligt, so spricht man von Diskriminierung. In Umfragen gibt jeder dritte Arbeitnehmer an, selbst schon Opfer von Diskriminierung gewesen oder Zeuge von Benachteiligungen anderer geworden zu sein. Ein Problem, das auch die Gesundheits- und Sozialbranche betrifft. Insbesondere Hi(gh) Potentials des Pflegewesens mit einem Migrationshintergrund erfahren oftmals in ihrem Arbeitsalltag Diskriminierung. 

Das bedeutet Diskriminierung in der Arbeitswelt

Die Paragraphen 6-18 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Grundlagen im Arbeitsrecht, die für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft gegenüber Arbeitnehmern und Auszubildenden sowie Stellenbewerbern gelten. Das AGG sagt aus, dass niemand Nachteile erleiden darf aufgrund

  • der ethnischen Herkunft
  • des Geschlechts
  • der sexuellen Identität
  • einer Behinderung
  • des Alters
  • der Religion
  • der persönlichen Weltanschauung

Diskriminierung in der Pflege: Führungskräfte müssen eingreifen 

Der Pflegesektor ist ein Bereich, in dem Diskriminierung in den letzten Jahren zur großen Herausforderung geworden ist. Aufgrund des massiven Fachkräftemangels sind deutsche Pflegeheime auf die Beschäftigung von ausländischem Personal angewiesen. Heißt: Qualifizierte Talente – zum Beispiel aus Osteuropa – unterstützen Teams in deutschen Einrichtungen, in denen Personalengpässe herrschen. Eine gelungene Integration findet jedoch laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes nicht statt. 
Pflegefachkräfte aus dem Ausland machen demnach häufiger unbezahlte Überstunden als ihre deutschen Kollegen. Laut der Umfrage putzen sie öfter die Zimmer von Bewohnern und erleben vielfach Beleidigungen und sogar körperliche Gewalt. Im Kollegenkreis werden nicht-deutsche Mitarbeiter deutlich seltener an Absprachen beteiligt als deutsche. Nur 14 Prozent der zugewanderten Pflegefachkräfte berichteten von täglichen Besprechungen mit den Vorgesetzten, unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation. Dagegen erzählten 37 Prozent der deutschen Mitarbeiter von täglichen Dialogen mit ihren Chefs. Führungskräfte sind also in hohem Maße gefragt, einer Benachteiligung vorzubeugen, diskriminierendes Verhalten zu unterbinden und ausländische Hi(gh) Potentials – trotz mancher Sprachbarrieren – zu integrieren. 

Generell ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, in seinen Stellenausschreibungen, in Verträgen und im Arbeitsalltag nicht gegen die im AGG festgehaltenen Grundsätze zu verstoßen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Benachteiligungen von Personen absichtlich oder unabsichtlich geschehen sind. Eine Absicherung bietet die Prüfung offizieller Dokumente und Anweisungen durch einen Rechtsanwalt. Während ein Arbeitgeber auf seine eigenen Handlungen achten muss, trägt er auch für seine Mitarbeiter Rechnung. Heißt: Kein Mitarbeiter darf gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Erfährt der Arbeitgeber von einer Benachteiligung, muss er sofort handeln, zunächst durch Gespräche und als weitere Schritte eine Abmahnung, Versetzung oder auch die Kündigung der betreffenden Person oder Personen. 

Ist ein erheblicher psychischer Schaden durch Diskriminierung entstanden, sieht das AGG vor, dass unter Umständen ein Leistungsverweigerungsrecht besteht. Dies bedeutet in der Praxis, dass Betroffene so lange ohne Lohnverzicht von ihrer Arbeit fernbleiben dürfen, bis der Arbeitgeber Abhilfe durch geeignete Maßnahmen geschaffen hat. Die Bewertung eines solchen Falles muss jedoch zuvor durch ein Gericht erfolgen. 

Beschwerde gegen Diskriminierung einlegen: Gute Planung ist wichtig

Oftmals sind sich Angestellte, die sich diskriminiert fühlen, nicht sicher, ob sie rechtliche Schritte einleiten sollten. Häufig ist Diskriminierung sehr subtil und tritt in Verbindung mit Manipulation auf: Der Mitarbeiter soll absichtlich im Glauben gelassen werden, er habe selbst etwas falsch gemacht, denn dann verteidigt er sich nicht. Die Folgen sind nicht unerheblich: Diskriminierung belastet, verletzt und kann, ähnlich wie Mobbing, zu psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Panikattacken und Burnout führen. 
Wer gegen Diskriminierung vorgehen möchte, sollte folgende Schritte beherzigen:

  • Genaue Notizen zu den Vorfällen machen
  • Die beteiligten Personen ansprechen
  • Eine Vertrauensperson einweihen
  • Die Antidiskriminierungsstelle – falls vorhanden – sowie den Vorgesetzten unterrichten

Erst, wenn all diese Wege gegangen wurden und kein Ergebnis gebracht haben, sollte eine Klage erwägt werden. Generell ist es wichtig, stets das eigene Verhalten zu hinterfragen und Gespräche zu führen, denn eine vermeintliche Diskriminierung kann auch auf einem Missverständnis beruhen. 

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