Arbeitszeit Pflege

Arbeitszeit in der Pflege: Regeln und besondere Herausforderungen für Fachkräfte

Einen Traumjob in der Sozial- und Gesundheitsbranche macht so einiges aus: Ein wichtiger Aspekt ist die Arbeitszeit. Denn die Arbeitszeit nimmt sehr oft einen ziemlich großen Teil der Lebenszeit ein. Aus diesem Grund wird die Arbeitszeit – zum Schutz der Arbeitnehmer – gesetzlich über das Arbeitszeitgesetz geregelt. So ist zum einen weitgehend sichergestellt, dass der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitszeit nicht überschreitet. Seine Pflicht ist es wiederum, dass er sie nicht unterschreitet – der Arbeitnehmer muss die im Arbeitsvertrag festgehaltene Arbeitszeit einhalten. 

Hi(gh) Potentials, die in der Pflege tätig sind, haben – ebenso wie weiteres medizinisches Personal – Arbeitszeiten, die von den Vorgaben der allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundlagen durch Sonderregelungen abweichen. So ist es üblich, dass Fachkräfte der Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege auch am Wochenende, an Feiertagen oder nachts arbeiten. Für diese unbequemen Arbeitszeiten sieht das Arbeits- und Tarifrecht jedoch entsprechende Ausgleiche vor.

Wer in der Gesundheitsbranche als Care-Talent zwar seine Erfüllung, aufgrund der Arbeitszeit aber nicht ausreichende Work-Life-Balance findet, sollte sich an Care Potentials wenden. Denn bei dem auf den Sozial- und Gesundheitsbereich spezialisierten Personalvermittler stehen die Wünsche der Talente im Fokus – inklusive Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen.

Arbeitszeitgesetz ist die Grundlage der Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz hat in Deutschland die Funktion, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer während der Arbeit zu schützen. Es wurde in den letzten Jahren immer mehr den europäischen Richtlinien, also der EU-Arbeitszeitrichtlinie, angenähert. In diesem Zuge wurden auch zunehmend flexible Arbeitszeiten etabliert. 

Insgesamt regelt das Arbeitszeitgesetz mehrere Punkte. Zu ihnen zählt etwa das zulässige komplette Arbeitszeitvolumen des Arbeitnehmers. Darüber hinaus sind dessen tägliche Höchstarbeitszeit und die Uhrzeiten der Arbeitszeit geregelt. Des Weiteren legt das Arbeitszeitgesetz die Pausen- und Ruhezeiten, Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen sowie rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber bei Verstoß gegen diese Vorschriften fest.

Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, Praktikanten und Auszubildenden. Einige Berufsgruppen sind allerdings davon ausgenommen: zum Beispiel tariflich regulierte Pflegefachkräfte. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes in Kenntnis zu setzen, zum Beispiel über Aushänge. Was Arbeitnehmer im Kopf haben sollten: Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden. Eine Überschreitung auf bis zu 10 Stunden ist dann zulässig, wenn die Durchschnittsarbeitszeit innerhalb von einem halben Jahr nicht über 8 Stunden liegt. 

Die Arbeitszeit gilt vom Beginn bis zum Ende ohne Pausen. Die Anfahrt zählt nicht dazu. Das Umkleiden auf der Arbeit wird dann vergütet, wenn das Tragen von Arbeitskleidung vorgeschrieben ist – wie beispielsweise im Krankenhaus oder im Seniorenheim. Dort gelten auch Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit.

Besondere Regelungen der Arbeitszeit von Pflege-Talenten

Die Ruhepausen stehen in Abhängigkeit zur Arbeitszeit. Betragen diese sechs Stunden, sind 30 Minuten Pause vorgesehen. Bei neun Stunden Arbeitszeit müssen mindestens 45 Minuten Pause eingeplant werden. In der Pause haben Mitarbeiter keine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Besonderheiten der Arbeitszeit gelten im Bereich der Pflege auch für die Sonn- und Feiertage. Gemäß § 10 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 des Gesetzes beschäftigt werden, wenn sie etwa in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen mit der Behandlung und Pflege von Personen betraut sind. Das bezieht sich also auf die in der Pflege üblichen Dienste an Wochenenden, nachts und Co.

Wem diese Arbeitszeiten nicht (mehr) so gut in seine Alltagsplanung passen oder wer gerade diese Dienste ansprechend findet, sollte sich nach einem Job umsehen, der seine Ansprüche an die Arbeitszeit erfüllt.

Mit Care Potentials finden Hi(gh) Potentials der Pflege ihre Arbeitszeit nach Wunsch

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