Arbeitsunfall Pflege

Arbeitsunfall in der Pflege: Verletzungen im Job und ihre Folgen

Unfälle am Arbeitsplatz können in jeder Branche passieren. In manchen Berufen ist das Risiko jedoch höher als in anderen. Abgesehen von Tätigkeiten, die mit Gefahrenstoffen zu tun haben, sind es vor allem jene, bei denen mit Menschen gearbeitet wird, wie etwa in der Pflege. Zu den häufigsten Unfällen in der Pflege gehören Rutsch-, Stolper- und Sturzunfälle. Dicht darauf folgen Unfälle beim Transport beziehungsweise im Umgang mit Menschen und Gegenständen.

Statistisch betrachtet gehen die Arbeitsunfälle in der Pflege seit Jahren stetig nach oben. Experten begründen dies mit dem massiven Fachkräftemangel, der zu Personalnot, Zeitdruck und Überlastung führt – und somit zu Konzentrationsmangel, der Unfälle begünstigt. Auch wird angenommen, dass in manchen Einrichtungen die Präventionsmaßnahmen zur Arbeitssicherheit vernachlässigt werden.  
Als Arbeitsunfall werden alle Unfälle bezeichnet, die während einer beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin geschehen. Typische Beispiele sind: 

  • Stolpern, Umknicken, Hinfallen, Ausrutschen
  • Stürze und Abstürze
  • Bewegungen mit körperlichen Belastungen (Hochheben, Tragen, Ziehen, Schieben)
  • Kontrollverlust beim Umgang mit Maschinen, Werkstücken, Gegenständen
  • Reißen, Brechen, Bersten, Zusammenstürzen von Materialien
  • Fallende Gegenstände

Arbeitsunfall Pflege: Die richtigen Schritte einleiten

Bei einem Arbeitsunfall hat der Beschäftigte Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach einem Unfall am Arbeitsplatz und dessen medizinischer Erstversorgung müssen gewisse Schritte unternommen werden: 

  • Den Unfall melden: Jeder Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit sollte umgehend bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallversicherung registriert werden. Eventuelle Folgeschäden können nur so versichert werden. Diese Mitteilung erfolgt durch den Arbeitgeber, der spezielle Bevollmächtigte ernennt. Gewöhnlich wird der Unfall bei der Unfallversicherung gemeldet, wenn der Arbeitnehmer mindestens drei Werktage nicht zur Arbeit erscheinen kann. Das geschieht über ein Online-Formular oder auch telefonisch. Die Unfallversicherung prüft, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt und Leistungen übernommen werden.
  • Zum Arzt gehen: Schnellstmöglich sollte ein sogenannter Durchgangsarzt aufgesucht werden. Dieser hat eine spezielle Zulassung der Unfallversicherung und ist für die Behandlung von Arbeitsunfällen zuständig. Was der Durchgangsarzt dokumentiert, hätte in einem Gerichtsverfahren Beweiskraft und er entscheidet auch über weitere fachärztliche Behandlungen. Eine Liste mit Durchgangsärzten ist beim Arbeitgeber oder bei der Berufsgenossenschaft erhältlich. Der Unfallträger kann ärztliche Gutachter heranziehen, die überprüfen, ob es sich wirklich um einen Arbeitsunfall handelt. Ist der Unfall als solcher anerkannt, besteht Anspruch auf Leistungen. 

Anspruch auf bestimmte Leistungen nach einem Unfall im Job

Die Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall sind umfangreich und beinhalten und je nach Schweregrad oder Art der Verletzung zum Beispiel: 

  • Ärztliche Behandlungen
  • Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit
  • Umgestaltung des Arbeitsplatzes (auch im Homeoffice)
  • Umschulung
  • Unfallrente (bei dauerhafter Gesundheitsschädigung)

Sachwerte werden in der Regel nur für Ersthelfer erstattet. Leistet jemand Erste Hilfe und zerreißt sich dabei Kleidungsstücke, beschädigt seine Brille oder ein sonstiges körperliches Hilfsmittel, so kommt die Unfallversicherung dafür auf.

Unfallprävention in der Pflege

Um einem Arbeitsunfall in der Pflege vorzubeugen, können Fachkräfte einiges tun.  Zunächst sollten Absätze oder rutschige Sohlen tabu sein, stattdessen muss der Schuh ausreichend Halt geben und bestenfalls über eine Anti-Rutsch-Sohle verfügen. Gegebenenfalls bezahlt diese der Arbeitgeber, wenn sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als notwendig eingestuft wurden oder wenn es eine entsprechende Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt. 

Stürzen vorbeugen können neben einem guten Schuhwerk auch rutschhemmende Fußbodenbeläge oder Anti-Rutsch-Matten, die zum Beispiel in den Badezimmern ausgelegt werden. Dafür haben die Führungskräfte zu sorgen. Zudem sollten bei frisch gewischtem Boden Hinweisschilder aufgestellt sowie hohe Türschwellen auffällig gekennzeichnet sein. 

Auch Arbeitsunfälle beim Transport geschehen in der Pflege häufig. Typische Verletzungen sind ein Hexenschuss oder gar ein Bandscheibenvorfall. Pflegefachkräfte sollten beim Stützen oder Aufhelfen eines Patienten oder Bewohners stets Vorsicht walten lassen. Dazu gehört eine gewisse Achtsamkeit bei der Körperhaltung – wie etwa ein gerader Rücken statt Hohlkreuz – sowie die Nutzung von Hilfsmitteln wie dem höhenverstellbaren Bett. Zudem ist es wichtig, mit der betreuten Person zu sprechen, damit sie kooperiert, keine Gegenstände umstößt oder sich erschreckt und allzu plötzliche Bewegungen macht. 

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