Arbeitsschutz Pflege

Arbeitsschutz in der Pflege: Gefährdungen für Gesundheitstalente sinnvoll eindämmen

Hi(gh) Potentials der Pflegebranche wissen um die Gefährdungen, die ihr Berufsfeld mit sich bringt. Der Arbeitsschutz spielt in der Pflege eine wichtige Rolle, schließlich besteht ein enger Kontakt zu erkrankten und pflegebedürftigen Menschen. Allein schon die Infektionsgefahr ist ein Bereich für sich beim Thema Arbeitsschutz Pflege. Neben Hygienevorschriften sind auch Arbeitszeiten, Gefahrenschutz und körperliche sowie seelische Gesundheitsrisiken zu nennen. All dies muss der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen, und auch die Pflegedienstleitung muss den Arbeitsschutz in ihre Arbeit einbeziehen. 

Folgende Vorschriften und Gesetze gelten im Gesundheitswesen zur Eindämmung von Gefahren:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Patientenrechtegesetz
  • Infektionsschutzgesetz
  • Unfallverhütungsrichtlinien
  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Strahlenschutzverordnung
  • Auflagen der Berufsgenossenschaft
  • Hygienevorschriften der Bundesländer
  • Medizinproduktegesetz
  • Richtlinien des Robert-Koch-Instituts

Die Pflegedienstleitung muss dafür Sorge tragen, dass alle Mitarbeiter die verschiedenen Hygienemaßnahmen und Regeln des Arbeitsschutzes beherzigen. Dazu gehören zum Beispiel: 

  • Ordentliches Erscheinungsbild auf der Arbeit
  • Sauberkeit am Arbeitsplatz
  • Keine Uhren und Schmuckstücke an den Armen und Händen bei medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten
  • Unlackierte und kurz geschnittene Fingernägel
  • Lange Haare zu einem Zopf binden oder hochstecken
  • Handdesinfektion vor und nach Behandlungen
  • Dienstkleidung in einwandfreiem Zustand 

Arbeitsschutz Pflege: Hygienestandards haben hohe Priorität

Die Einhaltung von Hygiene ist in Gesundheitsberufen das A und O. Viele Einrichtungen verfügen über einen Hygieneberater mit einer entsprechenden Qualifikation. Eine Voraussetzung für den Arbeitsschutz in Pflegeeinrichtungen ist die richtige Desinfektion, um Patienten oder Bewohner, aber auch das Fachpersonal vor Keimen zu schützen. Bei der Wahl des Desinfektionsmittels ist auf die Wirkspektren und die Verträglichkeit zu achten. Und obwohl es selbstverständlich sein sollte: Führungskräfte sollten immer wieder an die häufige und korrekte Anwendung erinnern. 

Jede Einrichtung – ob Pflegeheim oder Krankenhaus – ist verpflichtet, folgende Substanzen bereitzustellen:

  • Hautantiseptika
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Händedesinfektionsmittel

Wichtig bei der Anwendung ist, dass die jeweiligen Mittel für den entsprechenden Verwendungszweck eingesetzt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Bakterien und Viren abgetötet werden. Heißt: Ein Hautantiseptikum darf etwa nicht zweckentfremdet als Händedesinfektion benutzt werden. Ebenso ist das Wirkspektrum zu bedenken. Für die Händedesinfektion muss ein Mittel mit kurzer Einwirkzeit gewählt werden, zur Behandlung von Flächen gibt es Präparate mit unterschiedlich langen Einwirkzeiten.

Körperliche Belastungen minimieren als Teil des Arbeitsschutzes

Eine erhebliche Gefährdung im Pflegebereich ist die teilweise extreme körperliche Belastung. Schweres Heben und Tragen sowie ungünstige Körperhaltungen können chronische Rückenschäden verursachen. Hervorgerufen werden sie durch die täglichen Tätigkeiten, wie die Lagerung und Körperpflege von Patienten. Daher nutzen Einrichtungen im Sinne des Arbeitsschutzes Hilfsmittel wie Lifter, Gleitmatten, Rutschbrettern und höhenverstellbaren Vorrichtungen. Darüber hinaus gibt es Rückenschulen für die Pflegefachkräfte, in denen sie schonende Hebe- und Tragetechniken erlernen und so Beschweren in Schach halten können.

Gesunde Arbeitszeiten für gesunde Mitarbeiter

Zum Arbeitsschutz im Pflegebereich gehört auch die Koordination der Arbeitszeiten. Der Schichtdienst kann sich nachteilig auf die Gesundheit der Fachkräfte auswirken, sowohl körperlich als auch seelisch. Daher sollten Arbeitszeiten so gestaltet sein, dass zwischen dem Wechsel der Dienste – etwa von Nacht- zu Frühschicht – genügend Zeit für die Regeneration bleibt. Vorgeschrieben ist zudem, dass nicht zu viele Nachtdienste hintereinander eingeteilt werden dürfen und Mitarbeiter mit Nachtschichten mehr freie Tage erhalten. Als optimal hat sich die Reihenfolge „Früh-Spät-Nacht“ erwiesen. 

Auch die Stundenzahl muss zugunsten des Arbeitsschutzes in der Pflege begrenzt werden: Dienstpläne sollten vorhersehbar und überschaubar bleiben und Überstunden gilt es zu vermeiden. 

Psychische Faktoren sind nicht zu unterschätzen

So sinnstiftend die Arbeit mit Pflegebedürftigen auch ist – sie steckt neben den körperlichen Belastungen auch voller Gefährdungen für die Psyche. Nicht selten kommt es bei Menschen in Pflegeberufen zu seelischen Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen. Medizinische Betriebe müssen Belastungen, wenn möglich, in den folgenden Bereichen minimieren: 

  • Arbeitsumgebung (Lärm, Licht, Raumklima)
  • Arbeitsorganisation (Zeitvorgaben, Handlungsspielräume)
  • Arbeitsinhalte (gerechte Verteilung der Verantwortung, Vermeidung von Monotonie)
  • Soziale Faktoren (Konfliktbewältigung, Mobbing-Prävention)
  • Arbeitsformen (ständige Erreichbarkeit, befristete Verträge) 

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